Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Markisenbau Euler, Inh. Wigo Wilbert

 

§ 1 Allgemeines

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Firma Markisenbau Euler (nachfolgend „Unternehmer“) und ihren Kunden. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB).
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Unternehmer nicht an, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich in Textform zugestimmt.
1.3 Änderungen dieser AGB bedürfen der Textform.  

§ 2 Vertragsschluss und Stornierung

2.1 Angebote des Unternehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Kundenangebots durch den Unternehmer zustande (Auftragsbestätigung in Textform oder Ausführung der Leistung).
2.2 Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Der Unternehmer kann dieses innerhalb von 10 Tagen annehmen.
2.3 Nebenabreden oder Änderungen bedürfen der Bestätigung in Textform. Dies gilt auch für Änderungswünsche während des Montagetermins.
2.4 Technische Änderungen, die der Verbesserung dienen oder gesetzlichen Anforderungen entsprechen, bleiben vorbehalten, sofern sie die Funktion oder den Preis nicht nachteilig beeinflussen.
2.5 Pauschalierter Schadensersatz bei Kündigung: Kündigt der Kunde den Vertrag vor Beginn der Ausführung, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, ist der Unternehmer berechtigt, 10 % der Gesamtauftragssumme als pauschalierten Schadensersatz für entgangenen Gewinn und Verwaltungskosten zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

 3.1 Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Montagekosten, sofern nicht anders vereinbart.
3.2 Die Zahlung wird mit Abnahme des Werkes bzw. Lieferung der Ware und Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung fällig.
3.3 Der Unternehmer ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Teilleistungen Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der erbrachten Leistungen zu verlangen (§ 632a BGB).
3.4 Mehraufwand durch nachträgliche Änderungswünsche des Kunden oder unvorhersehbare behördliche Auflagen wird gesondert in Rechnung gestellt.
3.5 Preisanpassung: Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbarter Lieferung/Leistung mehr als vier Monate, ist der Unternehmer bei nachgewiesenen Material- oder Lohnkostensteigerungen zu einer angemessenen Preisanpassung berechtigt. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des Gesamtpreises, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu.
3.6 Verzug tritt nach den gesetzlichen Regelungen ein (§ 286 BGB).
3.7 Kostenpflichtige Nachjustierungen: Programmierungsarbeiten an Funksteuerungen oder Nachjustierungen der Produkte, die nach der erfolgten Abnahme auf Wunsch des Kunden geändert oder vorgenommen werden sollen, werden nach Zeitaufwand und Anfahrtspauschale berechnet.

 § 4 Eigentumsvorbehalt

4.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag Eigentum des Unternehmers.

 § 5 Montage und Abnahme

 5.1 Der Kunde stellt sicher, dass der Montageort zugänglich und vorbereitet ist (freie Zugänge, Sicherung von Möbeln, Hinweis auf verdeckte Leitungen). Wasser und Strom (FI-gesichert) sind vom Kunden kostenfrei zu stellen.
5.2 Tragfähigkeit des Untergrunds: Die Montage setzt einen tragfähigen Untergrund voraus. Der Kunde ist verpflichtet, den Unternehmer über Besonderheiten des Mauerwerks (z. B. Wärmedämmverbundsysteme, Vorhangfassaden) vorab zu informieren. Die Haftung für Schäden durch mangelhafte Bausubstanz am Montageobjekt ist ausgeschlossen.
5.3 Elektroanschlüsse erfolgen durch Fachkräfte. Der Unternehmer führt diese nur aus, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
5.4 Erdaushub bei Fundamentarbeiten wird nicht durch den Unternehmer entsorgt, sofern nicht anders vereinbart.
5.5 Der Kunde hat auf Verlangen die Berechtigung zur Montage am Objekt nachzuweisen (Eigentumsnachweis oder Zustimmung des Vermieters/Eigentümers).
5.6 Der Kunde ist für notwendige Baugenehmigungen und die Einhaltung baurechtlicher Vorgaben verantwortlich.
5.7 Abnahme: Nach Fertigstellung ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Das Werk gilt auch dann als abgenommen, wenn der Unternehmer dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat (§ 640 Abs. 2 BGB).

 § 6 Mängelansprüche (Gewährleistung)

 6.1 Es gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Unternehmer hat das Recht zur Nacherfüllung.
6.2 Technischer Hinweis (Kondensat): Terrassendächer, Pergolen und Verglasungen sind in der Regel „Kaltsysteme“ (nicht thermisch getrennt). Kondensatbildung bei Temperaturunterschieden ist physikalisch bedingt und stellt keinen Mangel dar.
6.3 Branchenspezifische Optik (Tuchfalten): Geringfügige optische Beeinträchtigungen wie Knickfalten, Wickelfalten oder Seitenkantenwelligkeit bei Markisentüchern sind technisch bedingt und stellen keinen Sachmangel dar, sofern sie die Funktion und Lebensdauer nicht beeinträchtigen (gemäß ITRS-Richtlinien).

 § 7 Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung

 7.1 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur für Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
7.2 Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig

 § 8 Haftung und Sicherheitshinweise

 8.1 Der Unternehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Unternehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Für gewerbliche Kunden beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme, sofern kein Fall des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke) vorliegt.
8.4 Sicherheitshinweis zu Automatiksteuerungen: Automatiksteuerungen (z. B. Wind- oder Sonnenwächter) dienen dem Komfort, entbinden den Kunden jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Bei aufkommendem Sturm oder Unwetter ist die Anlage stets manuell einzufahren. Eine Haftung für Schäden durch Versagen der Automatik bei extremen Wetterereignissen ist ausgeschlossen. Die geltenden Windwiderstandsklassen der Produkte sind zu beachten.

 § 9 Gefahrübergang

 9.1 Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit Übergabe der Ware bzw. Abnahme des Werkes über. Bei Unternehmern geht die Gefahr bei Versendung auf den Kunden über, sobald die Ware an die Transportperson übergeben wurde.

 § 10 Widerrufsrecht

 10.1 Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wurden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird dem Kunden bei Vertragsschluss ausgehändigt.
10.2 Ausschluss des Widerrufsrechts bei Maßanfertigungen: Ein Widerrufsrecht besteht nicht für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Da alle unsere Produkte individuell nach Kundenspezifikation gefertigt werden, ist ein Widerruf ausgeschlossen.

 § 11 Streitbeilegung

 11.1 Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu. Der Unternehmer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

--------------------------------------

Widerruf:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen:

  • Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Hinweis zu Ihren Produkten:
Alle von uns angebotenen Sonnenschutzsysteme (insb. Markisen, Rolläden, Lamellendächer, Raffstoren) sowie Markisentücher werden individuell nach Ihren Maßangaben und Farbwünschen angefertigt. Mit Ihrer Bestellung bestätigen Sie, dass es sich um eine Maßanfertigung handelt. Ein Widerrufsrecht besteht daher für diese Produkte ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht.